Bundesverfassungsgesetz
vom 10. Juni 1998 (B.G.Bl. 76/1998)
über den Abschluß des Vertrages von Amsterdam

durch
BGBl I 2/2008
wurde das gesamte Bundesverfassungsgesetz als nicht mehr geltend festgestellt.
 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I

Der am 2. Oktober 1997 unterzeichnete Vertrag von Amsterdam zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte darf nur mit Genehmigung des Nationalrates und der Zustimmung des Bundesrates hiezu abgeschlossen werden. Diese Beschlüsse bedürfen jeweils der Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

Artikel III

Dieses Bundesverfassungsgesetz tritt mit 12. Mai 1998 in Kraft.
 

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Quellen: Rechtsinformationssystem der Bundesregierung
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