Verordnung des Bürgermeisters der Stadt Wien über die Einteilung des Gebietes der Stadt Wien in Bezirke

vom 15. Oktober 1938

faktisch aufgehoben durch
Bundesverfassungsgesetz vom 26. Juli 1946, BGBl. 110/1954

Auf Grund der geltenden Vorschriften wird mit Zustimmung des Reichsstatthalters (Österreichische Landesregierung) verordnet:

§ 1. Das Gebiet der Stadt Wien, wie es sich gemäß dem Reichsgesetz vom 1. Oktober 1938, GBl. f. Ö. Nr. 443, und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung des Reichsstatthalters (Österreichische Landesregierung), GBl. f. Ö. Nr. 473, ergibt, wird in folgende Bezirke eingeteilt:

1. Bezirk: Innere Stadt. Bezirksgrenzen unverändert.

2. Bezirk: Leopoldstadt. Umfaßt den südlich der Donau gelegenen Teil des bisherigen 2. Bezirkes.
        Grenzführung: Zu projektierter Innstraßenbrücke, linkes Donauufer bis gegenüber der Einmündung des Donaukanals, dann Übergang auf das rechte Donaukanalufer und dieses entlang bis gegenüber der Perinetgasse, Perinetgasse und weiter im bisherigen Grenzverlauf bis zur projektierten Innstraßenbrücke.

3. Bezirk: Landstraße. Umfaßt das bisherige Gebiet des Bezirkes, vergrößert um das Gebiet des Arsenals mit dem südöstlich von diesem gelegenen Teil des 10. Bezirkes und des Kontumazmarktes (bisher 11. Bezirk).
        Grenzführung: Bisherige Bezirksgrenze der Bezirke 3 und 11 entlang des St. Marxer Friedhofes, dann bisherige Bezirksgrenze der Bezirke 10 und 11 entlang bis zur Bahnlinie Wien - Bruck a. d. Leitha, weiter diese Bahnlinie, Arsenalstraße bis Landstraßer Gürtel, weiter im Verlauf der bisherigen Grenze bis zur Gabelung der Guglgasse, Guglgasse, Döblerhofstraße, Molitorgasse und weiter längs der Südgrenze des Kontumazmarktes bis zur alten Bezirksgrenze und diese weiter bis Friedhof St. Marx.

4. Bezirk: Wieden. Bezirksgrenzen unverändert.

5. Bezirk: Margareten. Bezirksgrenzen unverändert.

6. Bezirk: Mariahilf. Bezirksgrenzen unverändert.

7. Bezirk: Neubau. Bezirksgrenzen unverändert.

8. Bezirk: Josefstadt. Bezirksgrenzen unverändert.

9. Bezirk: Alsergrund. Bezirksgrenzen unverändert.

10. Bezirk: Favoriten. Unverändert mit Ausnahme des Gebietes des Arsenals mit dem südöstlich von diesem gelegenen Teilgebiet des Bezirkes, die dem 3. Bezirk zugeschlagen werden, sowie einer Teilfläche an der elektrischen Bahn Wien - Baden, die mit dem 12. Bezirk vereinigt wird, ferner mit der Änderung, daß die Grenze zwischen dem 10. und 11. Bezirk durch die Bahnlinie Wien - Bruck a. d. Leitha gebildet wird.
        Grenzführung: Arsenalstraße bis Gudrustraße, Bahnlinie Wien - Bruck a. d. Leitha bis zur alten Stadtgrenze, alte Stadtgrenze bis zur Triester Straße, dann Bahnlinie Hütteldorf - Schwechat bis zur Eibesbrunnergasse, dann alte Bezirksgrenze bis zur Arsenalstraße.

11. Bezirk: Simmering. Unverändert mit Ausnahme der Fläche des Kontumazmarktes, die dem 3. Bezirk zugeschlagen wird, ferner mit der Änderung, daß die Grenze zwischen dem 11. und 10. Bezirk durch die Bahnlinie Wien - Bruck a. d. Leitha gebildet wird.
        Grenzführung: Vom Schnittpunkte der Bahnlinie Wien - Bruck a. d. Leitha mit der alten Stadtgrenze entlang dieser Bahnlinie bis zu m Schnittpunkt mit der alten Bezirksgrenze beim Werkstättenweg, dann alte Bezirksgrenze bis zur Südgrenze des Kontumazmarktes, diese entlang bis zur Molitorgasse, ferner Molitorgasse, Döblerhofstraße, Guglgasse bis zur Gabeldung der Guglgasse, dann alte Bezirksgrenze bis zum Schnittpunkt der Bahnlinie Wien - Bruck a. d. Leitha mit der alten Stadtgrenze.

12. Bezirk: Meidling. Umfaßt den bisherigen Bezirk einschließlich einer Teilfläche an der elektrischen Bahn Wien - Baden, die vom 10. Bezirk zum 12. Bezirk zugeschlagen wird.
        Grenzführung: Vom Schnittpunkt der alten Bezirksgrenze Eibesbrunnergasse - Bahnlinie Hüttelsdorf - Schwechat, entlang dieser Bahnlinie bis zu dem Punkt, von dem an diese Bahnlinie die alte Stadtgrenze des 10. Bezirkes bildet, dann alte Stadtgrenze bis zur Bezirksgrenze 12./13. Bezirk und weiter alte Bezirksgrenze bis zum Schnittpunkt mit der Bahnlinie Hütteldorf - Schwechat.

13. Bezirk: Hietzing. Umfaßt den bisherigen Bezirksteil südlich des Wienflusses, vermehrt um das Gebiet des siedlungsmäßig verbauten Teiles des Lainzer Tiergartens der Katastralgemeinden Mauer und Auhof.
        Grenzführung: Östliche Bezirksgrenze südlich des Wienflusses bis zur alten Stadtgrenze unverändert, weiter alte Stadtgrenze bis zur Speisinger Straße, dann Wiener Straße bis Wittgensteinstraße bis Tiergartenmauer und weiter längs der Tiergartenmauer, sodann alte Stadtgrenze bis zum Wienfluß und längs des Wienflusses bis zur Grünbergstraße.

14. Bezirk: Penzing. Umfaßt den nördlich des Wienflusses gelegenen Teil des bisherigen 13. Bezirkes mit Ausnahme des von der Linzer Straße, Hollergasse, Linke Wienzeile und Winckelmannstraße umschlossenen Teiles, der mit dem 15. Bezirk vereinigt wird, ferner die Ortsgemeinden Hadersdorf-Weidenau (mit Ausnahme des mit dem 13. Bezirk vereinigten siedlungsmäßig verbauten Teiles der Katastralgemeinde Auhof und mit Ausnahme des mit dem 25. Bezirk vereinigten Lainzer Tiergartens) und Puckersdorf.
        Grenzführung: Nördliche und östliche Bezirksgrenze des bisherigen 13. Bezirkes von der Amundsenstraße beginnend bis zur Kreuzung der Linzer STraße mit der verlängerten Winckelmannstraße, dann Winckelmannstraße, Wienfluß bis zur alten Stadtgrenze, alte Stadtgrenze bis zur Tiergartenmauer, Tiergartenmauer und im weiteren Verlauf längs der Katastralgrenzen der einverleibten Ortsgemeinden Puckersdorf und Hadersdorf-Weidlingau bis zum Ausgangspunkt der Grenzbeschreibung an der Amundsenstraße.

15. Bezirk: Fünfhaus. Umfaßt die bisherigen Bezirke 14 (Rudolfsheim) und 15 (Fünfhaus) und den von der Linzer Straße, Hollergasse, Linke Wienzeile und Winckelmannstraße umschlossenen Teil des bisherigen 13. Bezirkes.
        Grenzführung: Winckelmannstraße und Verlängerung bis zur Kreuzung mit der Linzer Straße, Linzer Straße bis zur Johnstraße, dann die alten äußeren Grenzen der bisherigen Bezirke 14 und 15 bis zur Hollergasse, dann längs des Wienflusses bis zur Winckelmannstraße.

16. Bezirk: Ottakring. Bezirksgrenzen unverändert.

17. Bezirk: Hernals. Bezirksgrenzen unverändert.

18. Bezirk: Währung. Umfaßt den bisherigen Bezirk mit Ausnahme des nördlich der Peter-Jordan-Straße, Pachergasse, Wilbrandtgasse, Starkfriedgasse, Büdingergasse, Khevenhüllerstraße und des Sommerhaidenweges gelegenen Teiles, der mit dem 19. Bezirk vereinigt wird.
        Grenzführung: Schnittpunkt des verlängerten Sommerhaidenweges mit der alten Bezirksgrenze, Sommerhaidenweg, Khevenhüllerstraße, Büdingergasse, Starkfriedgasse, Wilbrandtgasse, Pachergasse, Peter-Jordan-Straße bis alte Bezirksgrenze bei Felix-Dahn-Straße, dann alte Bezirksgrenze bis zum Schnittpunkt des verlängerten Sommerhaidenweges mit der alten Bezirksgrenze.

19. Bezirk: Döbling. Umfaßt den bisherigen Bezirk und den nördlich der Peter-Jordan-Straße, Pachergasse, Wilbrandtgasse, Starkfriedgasse, Büdingergasse, Khevenhüllerstraße und des Sommerhaidenweges gelegenen Teil des 18. Bezirkes.
        Grenzführung: Peter-Jordan-Straße ab Gregor Mendel-Straße, Pachergasse, Wilbrandtgasse, Starkfriedgasse, Büdingergasse, Khevenhüllerstraße, Sommerhaidenweg bis zum Schnittpunkt des verlängerten Sommerhaidenweges mit der Grenze zwischen dem 17. und dem bisherigen 18. Bezirk, dann diese Grenze bis zur alten Stadtgrenze, dann alte Stadtgrenze bis zum linken Donauufer, dann dieses entlang bis gegenüber der Abzweigung des Donaukanals, dann Übergang auf das rechte Donaukanalufer und weiter alte Bezirksgrenze bis Peter-Jordan-Straße.

20. Bezirk. Brigittenau.
   
    Grenzführung: Unverändert mit Ausnahme der Bezirksgrenze längs der Donau, die von der Abzweigung des Donaukanals bis zur projektierten Innstraßenbrücke vom rechten auf das linke Donauufer verlegt wird.

21. Bezirk: Florisdorf. Umfaßt den bisherigen nordwestlichen Teil des Bezirkes, den nordwestlichen der Ostbahn auf dem linken Donauufer gelegenen Teil des bisherigen 2. Bezirkes, ferner die Ortsgemeinden Bisamberg, Enzersfeld, Flandorf, Gerasdorf (den westlich der Ostbahn und nördlich der Nordbahn gelegenen Teil), Hagenbrunn, Klein-Engersdorf, Königsbrunn, Seyring und Stammersdorf sowie den nördlich der Nordbahn gelegenen Teil der Ortsgemeidne Süßenbrunn, schließlich der Ortsgemeinde Lang-Enzersdorf in dem vom Reichsstatthalter auf Grund des Reichsgesetzes vom 1. Oktober 1938, GBl. f. d. L. Ö. Nr. 443, bestimmten Umfang.
        Grenzführung: Die nördliche und ein Teil der östlichen Grenze wird durch die äußeren Katastralgrenzen der erwähnten Ortsgemeinden gebildet. Die restliche östliche Grenze wird gebildet von der Nordbahn und der Brünner Linie der Ostbahn bis zum linken Donauufer, dann dieses entlang bis zur Grenze von Korneuburg.

22. Bezirk: Groß-Enzersdorf. Umfaßt den südöstlichen Teil des bisherigen 21. Bezirkes, den südöstlich der Ostbahn auf dem linken Donauufer gelegenen Teil des bisherigen 2. Bezirkes, ferne die Ortsgemeinden Andlersdorf, Breitenlee, Eßling, Franzensdorf, Gerasdorf (den östlich der Ostbahn und südlich der Nordbahn gelegenen Teil), Glinzendorf, Groß-Enzersdorf, Großhofen, Mannsdorf, Mühlleiten, Ober-Hausen, Probstdorf, Raasdorf, Rutzendorf, Schönau, Süßenbrunn (den südlich der Nordbahn gelegenen Teil) und Wittau.
        Grenzführung: Im Norden und Osten längs der äußeren Katastralgrenzen der erwähnten Ortsgemeinden bis zur Donau südlich von Mannsdorf, weiter längs des linken Donauufers bis zur Ostbahn, diese entlang der Brünner Strecke bis zur Bahnkreuzung mit der Nordbahn, dann Ordbahnstrecke bis Katastralgrenze Süßenbrunn.

23. Bezirk: Schwechat. Umfaßt die Ortsgemeinden Albern, Alt-Kettenhof, Ebergassing, Fischamend Dorf, Fischamend Markt, Gramatneusiedl, Gutenhof, Himberg, Kledering, Klein-Neusiedl, Leopoldsdorf, Manuswörth, Maria-Lanzendorf, Moosbrunn, Neu-Kettenhof, Ober-Laa, Ober-Lanzendorf, Pellendorf, Raunersdorf, Rauchenwarth, Roth-Neusiedl, Schwadorf, Schwechat, Unter-Laa, Unter-Lanzendorf, Velm, Wienerherberg und Zwölfyxing.
        Grenzführung: Im Nordwesten entlang der Grenzen der Bezirke 10 und 11, dann im Norden längs des rechten Donaukanalufers bis zum Praterspitz und weiter längs des linken Donauufers, im Osten, Süden und Westen längs der äußeren Katastralgrenzen der erwähnten Ortsgemeinden.

24. Bezirk: Mödling. Umfaßt die Ortsgemeinden Achau, Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Dornbach, Gaaden, Gießhübel, Grub, Gumpoldskirchen, Guntramsdorf, Hennersdorf, Hinterbrühl, Laxenburg, Maria-Enzersdorf, Mödling, Münchendorf, Sittendorf, Sparbach, Sulz im Wienerwald, Weißenbach bei Mödling, Wiener Neudorf und Wöglerin.
        Grenzführung: Die äußeren Katastralgrenzen der erwähnten Ortsgemeinden.

25. Bezirk: Liesing. Umfaßt die Ortsgemeinden Atzergsdorf, Breitenfurth, Erlaa, Inzersdorf, Kalksburg, Kaltenleutgeben, Laab im Walde, Liesing, Mauer (mit Ausnahme des mit dem 13. Bezirk vereinigten siedlungsmäßig verbauten Teiles des Lainzer Tiergartens), Perchtoldsdorf, Rodaun, Siebenhirten und Vösendorf, ferner den Lainzer Tiergarten der Ortsgemeinde Hadersdorf-Weilungau (mit Ausnahme des dem 13. Bezirke vereinigten siedlungsmäßig verbauten Teiles).
        Grenzführung: In Norden entlang der Grenzen der Bezirke 14, 13, 12 und 10, im Osten, Süden und Westen entlang der äußeren Katastralgrenzen der erwähnten Ortsgemeinden.

26. Bezirk: Klosterneuburg. Umfaßt die Ortsgemeinden Gugging, Höflein a. d. Donau, Kierling, Klosterneuburg, Weidling und Weidlingsbach, ferner Kritzendorf in dem vom Reichsstatthalter auf Grund des Reichsgesetzes vom 1. Oktober 1938, GBl. f. d. L. Ö. Nr. 443, bestimmten Umfang.
        Grenzführung: Im Osten und Süden entlang der Grenzen der Bezirke 21, 19, 17 und 14 und dann weiter die äußeren Katastralgrenzen der erwähnten Ortsgemeinden.

§ 2. Die genaue Führung der Grenzen der einzelnen Bezirke wird in einer eigenen Verordnung bestimmt.

§ 3. Diese Verordnung tritt zugleich mit dem Reichsgesetz vom 1. Oktober 1938, GBl. f. d. L. Ö. Nr. 443, am 15. Oktober 1938 in Wirksamkeit.

 


Quellen: Verordnungsblatt von Wien, Jahrgang 1938 Nr. 23
© 2. August 2006 - 3. August 2006
Home            Zurück            Top