Kaisertum Österreich
(1804-1918)
 

Heiliges Röm. Reich

Pragmatische Sanktion
vom 19. April 1713
(gemeinsames Thronfolgerecht der unter dem Haus Habsburg stehenden Länder)
 

Kaisertum Österreich

Allerhöchstes Patent, den Kaisertitel betreffend
vom 11. August 1804

Verfassung des Kaisertums Österreich
vom 25. April 1848
(Pillersdorf'sche Verfassung)
 
Proclamation und Erklärung des ersten Reichstages als einen constituirenden nur mit einer Kammer und angeordnete Abänderungen der früheren Wahlordnung
  vom 16. Mai 1848

Entwurf einer Verfassung für das Kaisertum Österreich
("Kremsierer Entwurf 1848/1849")

Reichsverfassung für das Kaiserthum Österreich
vom 4. März 1849
("Oktroyierte Märzverfassung")

Kaiserliches Patent
vom 31. Dezember 1851
("Silvesterpatent")

Rechtstexte zum "Oktoberdiplom"
  Kaiserliches Diplom zur Regelung der inneren staatsrechtlichen Verhältnisse der Monarchie
  vom 20. Oktober 1860

Rechtstexte zum "Februarpatent"
  Kaiserliches Patent
  vom 26. Februar 1861

Grundgesetz über die Reichsvertretung
vom 26. Februar 1861
  Gesetz, in Betreff der Tagegelder und Reisegebühren für die Mitglieder des Abgeordnetenhauses des Reichsrathes
   vom 7. Juni 1861, RGBl. 63/1861
  Gesetz, in Betreff der Geschäftsordnung des Reichsrathes
   vom 31. Juli 1861, RGBl. 78/1861, 42/1868
  Gesetz, in Betreff der Unverletzlichkeit und Unverantwortlichkeit der Mitglieder des Reichsrathes und der Landtage
  vom 3. Oktober 1861, (RGBl. 98/1861
  Gesetz
zum Schutze der persönlichen Freiheit
  vom 27. Oktober 1862, RGBl. Nr. 87
  Gesetz zum Schutze des Hausrechtes
  vom 27. Oktober 1862, RGBl. Nr. 88
 

Staatsgrundgesetze des Kaisertums Österreich
vom 21. Dezember 1867
("Dezemberverfassung")
 
Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder
  vom 21. Dezember 1867, RGBl. Nr. 142
  Gesetz, über die Verantwortlichkeit der Minister für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder
  vom 25. Juli 1867, RGBl. 101/1867
  Gesetz, über die Behandlung umfangreicher Gesetze im Reichsrathe
   vom 30. Juli 1867, RGBl. 41/1867
  Gesetz, über die Durchführung von unmittelbaren Wahlen in das Abgeordnetenhaus des Reichsrathes
  vom 29. Juni 1868, RGBl. 82/1868
  Gesetz, betreffend die Wahl der Mitglieder des Abgeordnetenhauses des Reichsrates
  vom 26. Jänner 1907, RGBl. 17/1907
  Gesetz, betreffend strafrechtliche Bestimmungen zum Schutze der Wahl- und Versammlungsfreiheit
   vom 26. Jänner 1907, RGBl. 18/1907
  Gesetz, mit welchem die Regierung ermächtigt wird, aus Anlaß der durch den Kriegszustand verursachten außerordentlichen Verhältnisse die notwendigen Verfügungen auf wirtschaftlichem Gebiete zu treffen (Kriegswirtschaftliches Ermächtigungsgesetz)
  vom 24. Juli 1917
 

Hinweise zur Donaumonarchie
 

Verfassungen der österreichischen Kronländer

 

Das Kaisertum Österreich ist infolge der Dismembration der in ihr lebenden Nationen durch die Neugründung von Nationalstaaten 1918 untergegangen (teilweise bestritten), aus ihr sind hervorgegangen:
Republik (Deutsch)-Österreich
  (die bisherigen Kronländer Österreich unter und ob der Enns, Kärnten, Salzburg, Vorarlberg sowie die von Deutschen bewohnten Teile Steiermarks und Tirols, dem von Deutschen bewohnten Westungarn (heute Burgenland) sowie die (nicht anerkannt) den von Deutschen bewohnten Gebieten Böhmens, Mährens und Schlesiens)
Tschechoslowakische Republik
  (auf der Grundlage des alten böhmischen Staatsrechts aus den Kronländern Böhmen, Mähren und Schlesien sowie dem bisherigen Oberungarn (Slowakei) sowie der bisher ungarischen von Ukrainern bewohnten Karpatoukraine)
Republik Polen
  (Vereinigung des bisherigen Kronlandes Galizien sowie einiger Gebiete Ober-Schlesiens mit dem bisher russischen "Kongreß-Polen".
Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen
  (die bisherigen Kronländer Krain und Dalmatien, die von Slowenen bewohnte Untersteiermark, ein kleiner Teil von Ungarn (jenseits der Mur), das gemeinsame Land Bosnien-Herzegowina, das ungarische Nebenland Kroatien und ein Teil des als Banat bezeichneten Landstrichs Ungarns wurde mit dem Königreich Serbien zu einem Staat vereinigt)
Königreich Italien
  (die bisherigen Kronländer Görz und Gradiska, Istrien und die Stadt Triest sowie die von Italiener bewohnten Teile Tirols sowie das von Deutschen bewohnte Gebiet südlich des Alpenhauptkammes in Tirol sowie kleinere Teile Kärntens wurden mit dem Königreich Italien vereinigt)
Königreich Rumänien
  (Vereinigung des bisherigen Kronlandes Bukowina und den ungarischen Komitaten in Siebenbürgen mit dem Königreich Rumänien).

 

Home Österreich
Home Tschechoslowakei
Home Polen
Home Jugoslawien
    Home Kroatien
    Home Slowenien
Home Italien
Home Rumänien
© 4.1.2004- 24.7.2012